Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung: Zufluss–Abfluss-Prinzip

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R) werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht am Zeitpunkt des Entstehens, sondern am Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine bereits früher entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betrifft, kommt es zu einer Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben erst am Zeitpunkt des Geldflusses.
Beispiel: Ein Lebensmittelhändler bleibt im Jahr 2011 infolge Geldknappheit Miete für sein Geschäftslokal schuldig. Er hat 2011 (im Unterschied zum Bilanzierer) noch keine Betriebsausgabe. Er bezahlt im Jahr 2012. Es liegt im Jahr 2012 eine Betriebsausgabe vor.

Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten. Einnahmen bzw. Ausgaben sind innerhalb dieser Frist dem Geschäftsjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Beispiel: Die Miete für Dezember 2011, die am 15.1.2012 bezahlt wird, gilt auf Grund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2011 als bezahlt.

Aufzeichnungspflicht

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind aufzuzeichnen und zum Ende eines Jahres zusammenzurechnen.
Betriebsausgaben müssen in einer Beilage zur Steuererklärung gruppenweise gegliedert dargestellt werden.

Anlagevermögen

Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei Abnutzbarkeit im Wege der AfA abzusetzen. Bei Nichtabnutzbarkeit stellen sie bloß einen "Merkwert" für ein späteres Ausscheiden dar.
Veräußert ein E-A-R ein Anlagegut, so ist ebenso wie bei der Bilanzierung

abzusetzen.

Anzahlungen

Erhaltene Anzahlungen sind Betriebseinnahmen, gegebene Anzahlungen sind (außer sie betreffen Anlagevermögen) Betriebsausgaben, ebenso werden Vorschüsse und a-conto-Zahlungen behandelt.

Darlehen

Weder die Hingabe noch der Empfang oder die Rückzahlung eines Gelddarlehens führen beim Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeber zu Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben. Zinsen hiefür sind hingegen Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben. Der Verlust eines betriebsbedingt gewährten Darlehens ist Betriebsausgabe. Der Erlass eines aus betrieblichen Gründen aufgenommenen Darlehens führt trotz mangelndem Geldzufluss zu einer Betriebseinnahme.

Gegenüberstellung Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer

Abweichungen

Gemeinsamkeiten

Stand: 2. Jänner 2012

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Linzer Straße 36 | 4320 Perg | Telefon +43(0)7262 52 394 |Fax+43(0)7262 52 394-15 |
Dkfm. Martin
Webdesign
Logo Dkfm. Martin Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Linzer Straße 36 | 4320 Perg | Österreich Work Telefon Work+43(0)7262 52 394 | Fax Fax+43(0)7262 52 394-15 |
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20