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Die Eckpunkte der Steuerreform 2009 ...mehr

Ein Überblick über die Eckpunkte der Steuerreform 2009 und über das Konjunkturbelebungspaket 2009

Gebühren- und Grunderwerbsteuerpflicht bei Hausverlosungen ...mehr

Die Meinung des BMF über glücksspielrechtliche und verkehrssteuerliche Fragen bei Verlosungen von Liegenschaften

Aktuelles zur Lohnsteuer ...mehr

Sachbezugsverordnung für Dienstwohnungen, Reisekosten, Außergewöhnliche Belastungen und Vortragende an Fachhochschulen

Highlights aus dem 2. EStR-Wartungserlass 2008 ...mehr

Mit Erlass vom 12. 1. 2009, hat das BMF Änderungen der EStR veröffentlicht

Senkung der Zinssätze mit 21.1.2009 ...mehr

Senkung des Basiszinssatzes führt zur Senkung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen

Steuersplitter ...mehr

Erhöhung der Rezeptgebühr und Rentenbarwertfaktoren

Termine ...mehr

Wichtige Termine und Fristen beim Finanzamt

Sozialversicherungswerte und –beiträge für 2009 ...mehr

Aufschlüsselung der Sozialversicherungsbeiträge für Dienstnehmer, Gewerbetreibende und sonstige Selbstständige

Senkung der Zinssätze mit 21.1.2009

Die erneute Senkung des Basiszinssatzes ab 21.1.2009 von 1,88 % auf 1,38 % führt zu folgender Senkung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen:

ab 21.01.09 10.12.08 – 20.01.09 12.11.08 – 09.12.08 15.10.08 – 11.11.08 09.07.08 - 14.10.08 14.03.07 - 08.07.08
Stundungszinsen 5,88 % 6,38 % 7,13 % 7,63 % 8,2 % 7,69 %
Aussetzungs- und Anspruchszinsen 3,38 % 3,88 % 4,63 % 5,13 % 5,7 % 5,19 %

Stundungszinsen werden für die Stundung von Steuerschulden verrechnet. Wird gegen eine Steuernachzahlung berufen, kann statt einer Stundung bis zur Erledigung der Berufung eine so genannte „Aussetzung der Einhebung“ mit niedrigeren Aussetzungszinsen beantragt werden. Anspruchszinsen werden für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen ab 1.10. des Folgejahres vorgeschrieben.

Übrigens: Auf Grundlage des am 31.12.2008 geltenden Basiszinssatzes von 1,88 % beträgt der gesetzliche Zinssatz aus unternehmensbezogenen Geschäften zwischen Unternehmern (Verzugszinssatz zwischen Unternehmern) für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.2009 nun 9,88 %.

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