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Steuerreform 2009: Wie Sie möglichst schnell zu Ihrem Geld kommen ...mehr

Maßnahmen für Dienstnehmer und Einkommenssteuerpflichtige

Ökoprämie (Verschrottungsprämie) für PKW ab 1.4.2009 ...mehr

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Ökoprämie?

Wer auf sich hält, macht in Kurzarbeit – was genau bedeutet das? ...mehr

Was genau die Kurzarbeit ist und wie man zu einer Kurzarbeitsbeihilfe kommt

Wohnrechtsnovelle ab 1.4.2009 ...mehr

Die wesentlichen Neuerungen aus der im Nationalrat beschlossenen Wohnrechtsnovelle

Abgabenverwaltungsreform ...mehr

Die Wichtigsten Änderungen des Finanzverfassungsgesetzes die überwiegend mit 1.1.2010 in Kraft treten

Splitter ...mehr

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Überblick über die steuerlich absetzbaren Spenden und mehr

Termine 30.6.2008: Holen Sie sich die ausländischen Vorsteuern zurück! ...mehr

In vielen Ländern können Sie sich Ihre ausländischen Vorsteuern nur befristet zurückholen

Wer muss bis wann eine Einkommensteuererklärung abgeben? ...mehr

Hier ein Überblick für Selbstständige und Arbeitnehmer über die Abgabe der Einkommenssteuererklärung

Termine 30.6.2008: Holen Sie sich die ausländischen Vorsteuern zurück!

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2008 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.6.2009 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar!

Rückerstattungsanträge für Deutschland sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt/Oder (Tel 0049 1888 406 0, Fax 0049 1888 406 4722). Mehr Informationen für Deutschland finden Sie auf der Homepage des deutschen Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de). Achtung: Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben!

Ausländische Unternehmer können sich österreichische Vorsteuern für 2008 ebenfalls nur bis 30.6.2009 zurückholen, und zwar beim Finanzamt Graz-Stadt ( Antragsformular U5). Dem Antrag sind die Originalrechnungen beizulegen.

Aufgrund einer EU-Richtlinie soll das Verfahren der Vorsteuererstattung im EU-Gemeinschaftsgebiet für dort ansässige Unternehmer mit Wirkung ab 1.1.2010 neu geregelt, insbesondere vereinfacht und beschleunigt werden (nur mehr elektronischer Antrag ohne Originalbelege, Überweisung idR binnen 4 Monaten).

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