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Budgetbegleitgesetz 2009 ...mehr

Das Budgetbegleitgesetz beinhaltet einen umfangreichen steuerrechtlichen Teil und soll im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden

Umsatzsteuer – Neuregelung Dienstleistungsort ab 1.1.2010 ...mehr

Vor allem der Vereinfachung sollen die neuen Bestimmungen dienen

Was Kinder in den Ferien verdienen dürfen ...mehr

Durch Ferialjob könnten Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gefährdet sein

Steuersplitter ...mehr

Aktuelle Zinsen und absetzbare Kinderbetreuungskosten

Aktuelle Entscheidungen der Höchstgerichte ...mehr

Diverse aktuelle Gerichtsbeschlüsse

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Aktuelle Fristen betreffend Finanzamt, Finanzbehörden und Firmenbuch

Termine

Termin 15.6.2009: Frist zur Einreichung für spendenbegünstigte Vereine

Vereine und sonstige Institutionen, die für 2009 noch rückwirkend ab Jahresbeginn unter die neue Spendenbegünstigung für mildtätige etc Organisationen (§ 4a EStG) fallen wollen, müssen den Antrag samt den für die Begünstigung erforderlichen Unterlagen und Nachweisen (insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Wirtschaftsprüfers) bis spätestens 15.6.2009 beim zuständigen Finanzamt 1/23 in Wien einreichen. Die Frist ist eine Fallfrist und kann nicht verlängert werden.

Termin 30.6.2009: Frist zur Erstattung ausländischer Vorsteuern

Mit 30.6.2009 endet endgültig die Frist für die Erstattung ausländischer Vorsteuern aus dem Kalenderjahr 2008. Die Anträge sind unter Beilage der Originalbelege bei den in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zuständigen Finanzbehörden rechtzeitig per Post einzureichen.

Das Prozedere wird ab 2010 durch eine EU-weite Änderung des Vorsteuerrückerstattungssystems deutlich einfacher und schneller. Wir werden in der nächsten Ausgabe der KlientenInfo darüber berichten.

Termin 30.9.2009: Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 31.12.2008 beim Firmenbuch

Seit dem Vorjahr müssen alle Jahresabschlüsse ab Bilanzstichtag 31.12.2007 verpflichtend in elektronischer Form beim Firmenbuch eingereicht werden. Ausgenommen davon sind (grundsätzlich weiterhin offenlegungspflichtige) Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag € 70.000 nicht überschritten haben. Diese können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen. Bei Verletzung der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung sind Zwangsstrafen bis zu € 3.600 vorgesehen, die auch mehrmals verhängt werden können. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden. Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für GmbHs € 34 und für AGs € 131, die Eintragungsgebühr € 17(Papierform) bzw  € 10 (elektronisch). Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH € 44 und bei einer AG € 141.

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