News

Steuerhilfe für Katastrophenopfer ...mehr

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden

Auftraggeberhaftung für SV-Beiträge tritt mit 1.9.2009 in Kraft 3 ...mehr

Mit neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge entgegen gewirkt werden

Arbeitsmarktpaket 2009 ...mehr

Das Arbeitsmarktpaket betrifft Änderungen unter anderem bei Altersteilzeit, Kurzarbeit, Bildungskarenz und Arbeitslosenversicherung

Neuerungen im Korruptionsstrafrecht ...mehr

Der Gesetzgeber hat auf die unbestimmten Bestimmungen reagiert und mit dem Korruptionsrechtsänderungsgesetz eine Erweiterung des Personenkreises sowie Verschärfungen und Entschärfungen vorgenommen

Aktuelle Entscheidungen ...mehr

VwGH hat Entscheidungen zu zwei Themen, die den Vorsteuerabzug betreffen, getroffen.

Splitter ...mehr

Aktuelle Neuerungen zu Vignettenpreise, Mauttarife, CO2-Steuer auf Gebrauchtwagen, Bankgeheimnis und Einreichgebühren für den Jahresabschluss

Termine ...mehr

Zwei wichtige Termine für steuerliche Ansprüche

Aktuelle Entscheidungen

  • Lieferdatum ist zwingender Bestandteil der Rechnung

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt in einer Entscheidung klar, dass nur eine Rechnung, die den Zeitpunkt der Lieferung angibt oder einen Hinweis auf den Tag der Lieferung in einem anderen Beleg anführt (zB Lieferschein), zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies gilt auch dann zwingend, wenn das Lieferdatum mit dem Ausstellungsdatum identisch ist. Einzige Ausnahme sind Anzahlungsrechnungen, deren Zweck die Verrechnung eines Teilbetrages vor Leistungserbringung ist.

  • Kein Vorsteuerabzug für die eigene Wohnung

Seit vielen Jahren steht eine umsatzsteuerliche Frage zur Diskussion: Wenn ein Gebäude unternehmerisch genutzt wird, kann dann auch ein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Teil des Gebäudes geltend gemacht werden? Auf den ersten Blick ist diese Frage überraschend, aber im Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Diskussion zu einem deutschen Fall (bekannt unter „Seeling“) losgetreten. Nach Meinung der EU-Richter ist ein Haus, das unternehmerisch und privat genutzt wird, ein einheitliches Wirtschaftsgut und deshalb steht der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten zur Gänze zu; die private Nutzung ist als Eigenverbrauch – in jährlich geringen Beträgen – zu versteuern.

Sechs Jahre später hat der VwGH im Mai dieses Jahres einen vergleichbaren österreichischen Fall nach vorheriger Anfrage beim EuGH entschieden. Hierzulande gibt es Regelungen, die Ausgaben für den privaten Haushalt und Aufwendungen für die Lebensführung vom Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug ausschließen. Und ebendiesen Ausschluss hat das Höchstgericht auf gemischt genutzte Gebäude angewandt: Nach den speziellen österreichischen Bestimmungen, die bereits vor dem EU-Beitritt (1.1.1995) in Geltung waren und bis heute nicht geändert wurden, ist für jene Gebäudeteile, die überwiegend privaten Wohnzwecken dienen, der Vorsteuerabzug unzulässig.

Die Überschneidungen von Gemeinschaftsrecht mit österreichischem Umsatzsteuerrecht haben bei gemischt genutzten Gebäuden eine jahrelange Rechtsunsicherheit ausgelöst, die erst durch die erwähnten beiden Höchstgerichte (EuGH und VwGH) geklärt werden konnte.

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