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Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009 ...mehr

Zur Einkommen- und Umsatzsteuer gibt es einige Highlights aus dem „Salzburger Steuerdialog“

RÄG 2010: Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 ...mehr

Kleinunternehmer, die bisher bilanzierungspflichtig waren, könnten dann ihre Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen

IRÄG 2009: Ministerialentwurf zu einem Insolvenzrechtsänderungsgesetz ...mehr

Die Eckpunkte des Entwurfs des BMJ, zur durchgreifenden Änderung der insolvenzrechtlichen Bestimmung, sollen 2010 in Kraft treten um nach der Wirtschaftskrise Sanierungen zu erleichtern

Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009): Geplante steuerliche Änderungen vor dem Jahresende ...mehr

Verlängerung der im Jahr 2008 beschlossenen Erhöhung des Km-Geldes und der Pendlerpauschale und die Änderung der durch eine Prämie staatlich geförderten Zukunftsvorsorge

Aus der Judikatur der Höchstgerichte ...mehr

Aufhebung der Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehöriger Kinder und Kursverluste aus Fremdwährungskrediten in Zusammenhang mit Beteiligung steuerlich absetzbar

Steuersplitter ...mehr

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen und Valorisierung der neuen fahrleistungsabhängigen Mauttarife für LKW

Termin 31.12.2009 – darauf sollten sie nicht vergessen! ...mehr

Einige Termine, unter anderem Arbeitnehmerveranlagung 2004 und Rückvergütung von Ökostromaufwendungen

Termin 1.1.2010 ...mehr

Gleich mehrere Änderungen treten ab 01.01.2010 in Kraft

Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009

Hochrangige Vertreter der Finanzverwaltung treffen sich jährlich in Salzburg zum so genannten „Salzburger Steuerdialog“, um heikle Steuerfragen zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden auch veröffentlicht und finden in der Regel in die jährlichen Änderungen der Steuerrichtlinien Eingang. Nachfolgend einige Highlights aus dem „Salzburger Steuerdialog 2009“ zur Einkommen- und Umsatzsteuer:

Einkommensteuer

  • EU-Geldbußen, die wegen Verstöße gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verhängt werden, können lt den EStR insoweit als Betriebsausgabe abgesetzt werden, als sie einen Abschöpfungsanteil (das ist der unzulässig erwirtschaftete Vorteil) enthalten. Diese Aufteilung kann auch für österreichische Kartellstrafen vorgenommen werden. Der steuerlich abzugsfähige Abschöpfungsanteil muss aber entweder aus der Entscheidung über die Geldbuße eindeutig hervorgehen oder auf andere Weise (jedoch nicht schätzungsweise) nachgewiesen werden.
  • Auch ein nur vorübergehender Wegzug aus Österreich (zB für zwei Jahre) in ein Drittland (außerhalb der EU) löst grundsätzlich die sofortige Steuerpflicht für die stillen Reserven in Kapitalanteilen aus, wenn Österreich durch den Wegzug das Besteuerungsrecht verliert. Beim späteren Zuzug ist eine Aufwertung auf den dann maßgeblichen gemeinen Wert (Verkehrswert) möglich.

Umsatzsteuer

Fallen bei einer geschäftsleitenden Holding im Zusammenhang mit einem Beteiligungskauf Beratungskosten an, sind diese auf die Beteiligung zu aktivieren. Der Vorsteuerabzug aus diesen Aufwendungen steht zu, wenn die Beteiligung dem Unternehmensbereich der geschäftsleitenden Holding zuzuordnen ist. Wird die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren wieder veräußert, muss die Vorsteuer anteilig gem § 12 Abs 10 UStG berichtigt und an das Finanzamt zurückbezahlt werden (dh mit je einem Fünftel pro Jahr der restlichen 5-Jahres-Frist).

Stand: Dezember 2009

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